Garantie

1. Garantieberechtigter
Die Garantie des Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG gilt zu Gunsten des Dentallabors und des Behandlers (nachfolgend »Anwender«) in Bezug auf LTS-BASE-Produkte. Dritte, insbesondere Patienten oder Zwischenlieferanten, können daraus keine Rechte herleiten. Voraussetzung ist das Auftreten eines nachweisbaren Mangels (Material- oder Verarbeitungsfehler seitens Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG) des LTS-BASE-Produktes innerhalb der Garantiezeit ab Lieferung. Der Nachweis eines Mangels obliegt dem Anwender, wobei die Letztentscheidung über das Vorliegen eines solchen bei Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG oder einem von dieser beauftragten Sachverständigen liegt.

2. Garantieumfang
Die Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG Garantie umfasst die kostenfreie Ersatzlieferung von LTS-BASE-Produkten für individuelle Implantat-Prothetik für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach Auslieferung. Titanbasen: lebenslang, alles andere: 5 oder 10 Jahre Die Laufzeit der Garantie hängt vom jeweiligen LTS-BASE-Produkt ab und umfasst fünf Jahre ab Lieferdatum, bei fachgemäßer Handhabung und Ausführung:

  • für individuelle Titan-Abutments und Gingivaformer
  • für Zirkon-Hybridabutments
  • für LTS-BASE-Produkte aus PEEK BioSolution®
  • für LTS-BASE-Produkte aus Titan
  • für LTS-BASE-Produkte aus Pekkton®
  • für LTS-BASE-Produkte aus IPS e.max ® CAD

4. Garantiebedingungen
Garantiert wird die Mangelfreiheit von LTS-BASE-Produkten ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Bei Vorliegen aller Garantiebedingungen wird das Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG das LTS-BASE-Produkt mit einem gleichen oder gleichwertigen Produkt kostenfrei ersetzen.

5. Voraussetzungen der Inanspruch nahme der Garantie Vorrausetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist:
I. Die Beachtung der zum Zeitpunkt des Anwendens vorliegenden Gebrauchsanweisungen vom Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG und Materiallieferanten in Bezug auf alle LTS-BASE-Produkte sowie der anerkannten zahntechnischen und zahnmedizinischen Verfahrensweisen vor, während und nach der Bearbeitung.
II. Der Nachweis hierüber obliegt auf Nachfragen von Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG dem Anwender. Eine unsachgemäße Verwendung liegt beispielsweise vor, bei einer nicht fachgerechten Implantation, einer nicht fachgerechten Verschraubung des Abutments auf dem Implantat, einem Verstoß gegen die Vorgaben des jeweiligen Implantatherstellers (Lieferanten) für die Insertion des Implantates, insbesondere im Falle von Kontraindikationen. Für die Implantatsysteme von Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG gelten die Verarbeitungsanleitungen und Gebrauchsanweisungen maßgeblich für die Beurteilung des Reklamationsfalles. Die Fertigungsparameter für die LTS-BASE-Produkte müssen eingehalten sein und es darf für das beanstandete Produkt keine Sonderfreigabe zur Produktion erteilt worden sein.
III. Die Einreichung eines ausgefüllten und unterschriebenen Reklamationsformulars spätestens drei Monate nach Auftreten eines Garantiefalles.
IV. Die Rücksendung des beanstandeten Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG-Produktes in gereinigtem Zustand.

6. Abgrenzungen und Beschränkungen
Die LTS-BASE Garantie ist eine gesonderte Garantie von Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG und tritt neben die Gewährleistungsrechte aus dem Liefervertrag in Abhängigkeit zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Anwenders werden durch diese Garantie nicht berührt.

7. Anwendungsgebiet
Diese kostenfreie Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG Garantie gilt nur für LTS-BASE-Produkte, die von Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG in der Bundesrepublik Deutschland verkauft worden sind (»Anwendungsgebiet«): Die Garantiebedingungen gelten bis auf Widerruf für alle entsprechenden Lieferungen. Die Beurteilung des Vorliegens eines Garantiefalles obliegt auf der Grundlage der vorstehenden Garantiebedingungen der Firma Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG Vertriebs GmbH oder einem von dieser beauftragten Sachverständigen. Die Entscheidung von Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG oder dem von dieser beauftragten Sachverständigen ist für die Parteien verbindlich. Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Unterlagen sind einzureichen bei: Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG, Industriestraße 2-4 Oppenau. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG. Die ausführlichen AGB finden Sie auf unserer Website unter: http://www.Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG.de/sonstiges/ allgemeinegeschaeftsbedingungen-agb/Hinweis zur Preisgestaltung. Fräszentrum Ortenau GmbH & Co.KG liefert mit der Fertigungsdienstleistung der Produktgruppe LTS-BASE Halbzeuge an seine Kunden. Die zahntechnische Leistung unserer Auftraggeber hinter der finalen prothetischen Versorgung ist komplex und erfordert umfangreiches Wissen und Fähigkeiten. In der Regel sind einige Arbeitsschritte im Vorfeld zur Digitalisierung des Modells, Planung und Konstruktion, sowie der Auftragsvergabe notwendig. Im Nachgang unserer Leistung ist für die Weiterverarbeitung und Veredelung wiederum der zahntechnische Spezialist gefragt. Die in diesem Katalog abgebildete Preisgestaltung berücksichtigt diesen Aufwand nicht und wird durch den Zahntechniker meist separat in Rechnung gestellt.

[GARANTIE URKUNDE]